Projektgebiet des LEADER-Vorhabens sind die Gemarkungen Reinsdorf, Wildenfels und Wilkau-Haßlau. Deren Feldfluren stellen heute weiträumig strukturarme, intensiv genutzte Bewirtschaftungsflächen dar, mit nahtlos aneinandergrenzenden Schlagstrukturen. Geblieben ist das bänderartige Flächenmuster der Waldhufenfluren. Ähnlich dem Verlust an Auenkapazität entlang der Zwickauer Mulde, hat der Verlust der Waldhufenflur der Landschaft einen Teil seiner Geschichte genommen. Die Verbesserung der Landschaftsstrukturen durch oder im Sinne einer Grünen Infrastruktur bringt nicht nur Vorteile in der Lebensqualität für Flora und Fauna mit sich. Auch Anwohner können von einem höheren Freizeitwert (Naturerlebnis) und einer Verbesserung des Ortsbildes profitieren.
Arbeitsgrundlage ist die vorliegende Analyse des aktuellen Landschaftszustandes als Lebensraumnetz für wildlebende Arten (Flächen- und Maßnahmenkulisse). Ziel des Projektes ist die Umsetzung und Weiterentwicklung des vorliegenden Biotobverbundkonzeptes in Annäherung an die regionalhistorische Kulturlandschaft. Es gilt den anhaltenden Verlust von Landschaftsstrukturen, an natürlicher Artenvielfalt, an Rückhalte- und Puffervermögen, an Aufenthalts- und Erholungsqualität sowie der zunehmenden Landschaftszerschneidung und -verlärmung entgegen zu wirken. Exemplarisch für den ausgewählten Landschaftsraum Vielauer Höhe-Kiefricht-Lohgrund-Muldenaue wird angestrebt:
- Die typischen Flurgrenzstrukturen aus Gehölzstreifen und bewaldeten Hängen und Höhenrücken zurück zu gewinnen und mit dieser spezifischen Kulturlandschaftsform die Lebensraumbedingungen u.a. für Rehwild, Feldhasen, Feldhühner, Kleinsäuger, Feldvogelarten, Lurche, Kriechtiere und Insekten zu verbessern bzw. wiederherzustellen;
- Die Gewässer II. Ordnung, von den Quellfluren über die Bachauen außerhalb der bebauten Ortslagen, zu renaturieren und für den Niederschlagsrückhalt, als aquatischen und semiaquatischen Lebensraum, sowie in ihrer Netzfunktion zu ertüchtigen;
- Die angrenzende Muldenaue an ihr naturräumliches Potential anzunähern und die Verflechtung mit der Waldhufenflur über die Fließgewässer II. Ordnung und die Hangwälder zu verbessern bzw. überhaupt auetypische Grundstrukturen wiederherzustellen.
Dabei geht es nicht nur um intensiv bewirtschaftetet Areale, sondern vielfach um ertragsschwächere und ehemalige, nicht mehr erforderliche Erschließungsstreifen, Terrassen und Böschungen. Darüber hinaus spielen erosionsgefährdete oder bewirtschaftungsfreie Flächen eine Rolle. Zu den konkreten Aktivitäten gehören beispielsweise folgende Maßnahmen:
- Anlage und Pflege von Landschaftselementen (Gehölzstreifen wie Alleen, Hecken oder Baumgruppen und Kleinstgewässer)
- Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
- Anlage und Pflege von Schmetterlingswiesen
- Anlage und Pflege von Wegebegleitflächen und Uferrandstreifen
- Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung (u.a. Anpassung Mahdzeitpunkte, Gehölzschnitt oder -entnahme, Verzicht auf Pestizide und Herbizide, Wahl der Greening-Maßnahme, Auswahl Pflanzgut)
- Erhöhung des Anteils an Extensivgrünland
- Waldumbau und -mehrung (Diversifizierung der Baumartenzusammensetzung)
Die sukzessive Umsetzung dieser Maßnahmen beansprucht viel Zeit und wird uns sicherlich mehrere Jahre beschäftigen. Im Rahmen des Vorhabens sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden. Ein Großteil der Flächen im Untersuchungsgebiet ist in Privatbesitz. Hier gilt es nun die Eigentümer und Pächter für die Idee zu gewinnen und ihnen gangbare Wege einer Grünen Infrastruktur aufzuzeigen, denn nur mit deren Einverständnis können Maßnahmen ergriffen werden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Erosionsschutz, Windschutz, Niederschlagsrückhalt, Nützlingsförderung, Subvention, Attraktivität und Naturwert. Liegt eine Eigentümererklärung vor, sollen im Anschluss alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen wie förderrechtlichen Instrumente zur praktischen Umsetzung genutzt werden. Zu diesen zählen vorrangig:
- freiwillige Maßnahmen der Flächeneigentümer*innen
- Naturschutzgerechte Aktualisierung der Betriebspläne von Flächennutzer*innen
- Inwertsetzung durch Nutzung von Agrarumweltmaßnahmen
- Steuerung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung
- kommunale Maßnahmen zum Hochwasserschutz
- Einwerbung von weiteren Fördermitteln, z.B. aus der Richtlinie Natürliches Erbe
Hauptbestandteil des Projektes ist die Einzelberatung der Eigentümer sowie die individuelle Maßnahmen- und Umsetzungsplanung. Dafür werden wir das Gespräch mit jedem Flächennutzer suchen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen. Wer Interesse hat, sich am Projekt zu beteiligen, ist herzlich eingeladen, sich zu melden. Darüber hinaus ist eine öffentliche Informationsveranstaltung vor Ort in Planung. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.